Je größer die Leistung von LED-Lampen, desto heller ist die Helligkeit?

Im täglichen Leben denken die meisten Menschen, dass die Leistung von LED-Leuchten in direktem Zusammenhang mit ihrer Helligkeit steht.Wenn man sich jedoch eingehender mit dem Thema befasst, stellt man fest, dass dies nicht der Fall ist.Während die Wattzahl eine Rolle beim Energieverbrauch und Stromverbrauch spielt, ist sie nicht der Schlüsselfaktor für die Bestimmung der Helligkeit eines Lichts.Der entscheidende Faktor ist vielmehr der Lichtstrom.

Leistung wird in Watt (W) gemessen und stellt die Arbeit dar, die ein Objekt pro Zeiteinheit verrichtet.Je höher die Nennleistung, desto höher der Energie- und Stromverbrauch. Dies ist jedoch nur ein Anhaltspunkt und nicht der Hauptfaktor für die Helligkeit.Andererseits quantifiziert der Lichtstrom, gemessen in Lumen (LM), die Lichtmenge, die das menschliche Auge pro Flächeneinheit wahrnehmen kann.Je höher die Lumenzahl, desto heller ist das abgegebene Licht.

Um die Helligkeit einer Lampe zu berechnen, müssen Sie die Lichteffizienz berücksichtigen, gemessen in Lumen pro Watt (LM/W).Unterschiedliche Lichtquellen mit gleichem Lichtstrom haben einen unterschiedlichen Energieverbrauch.Je höher die Lichtausbeute, desto weniger Energie wird bei gleichem Lichtstrom verbraucht.Die Berechnungsformel des Lichtstroms lautet Lichtstrom = Lichtausbeute * Leistung.

Betrachten Sie beispielsweise zwei Lampen: Eine 36-W-Lampe mit einer Lichtausbeute von 80 lm/W emittiert einen Lichtstrom von 2880 lm und eine 30-W-Lampe mit einer Lichtausbeute von 110 lm/W emittiert einen Lichtstrom von 3300 lm.Obwohl die 30-W-Lampe in diesem Beispiel eine geringere Nennleistung hat, ist sie aufgrund ihres höheren Lichtstroms heller als die 36-W-Lampe.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der durch Lichtausbeute und Leistung bestimmte Lichtstrom der Hauptfaktor ist, der die Helligkeit der Lampe bestimmt.Das Verständnis dieses Unterschieds kann Verbrauchern dabei helfen, fundierte Entscheidungen bei der Auswahl von LED-Leuchten zur Erfüllung ihrer Beleuchtungsbedürfnisse zu treffen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.06.2024